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Steuererklärungen und Jahresabschlüsse
Wir erstellen den Jahresabschluss für Ihr buchführungspflichtiges Unternehmen zuverlässig und professionell entsprechend dem Verwendungszweck als Handels- und als Steuerbilanz.
Dieser Jahresabschluss beinhaltet die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anlagenspiegel. Für Kapitalgesellschaften gehört je nach deren Größe ein Anhang und ggf. ein Lagebericht dazu, bei deren Erarbeitung wir Sie unterstützen.
Wir erarbeiten diese Dokumente auf der Grundlage der von uns erstellten oder von Ihnen vorgelegten Finanzbuchhaltung sowie der von Ihnen erhaltenen Unterlagen und erteilten Auskünfte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.
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Wir übernehmen für Sie auch die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung bzw. Hinterlegung im elektronischen Bundesanzeiger.
Für nicht buchführungspflichtige Unternehmen erstellen wir den Jahresabschluss als Einnahme- Überschuss-Rechnung.
Wir fertigen alle betrieblichen und privaten Steuererklärungen, wie z.B. Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer-, Körperschaftsteuererklärung und selbstverständlich Ihre Einkommensteuererklärung. Bei Bedarf fertigen wir auch Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen.
Wir informieren Sie vorab transparent über die Ergebnisse und die anfallenden Kosten.